“Sprechenden Menschen kann man helfen” - würden alle Menschen nach dieser Devise leben und h(H)andeln, dann gäbe es kaum noch Probleme, die man vor dem “Kadi” klären müsste.
Das haben sich wohl auch die Initiatoren der Petition für eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
gedacht. In der Petition wird gefordert, dass Abmahnungen nur rechtens sein sollen, wenn vier Wochen zuvor eine persönliche, schriftliche und kostenlose Ankündigung vom Abmahner erfolgt.
Diese Aktion ist meiner Meinung nach schon längst überfällig. Denn es gibt kein Land auf der Welt, in dem so viel Schindluder mit Abmahnungen getrieben wird wie in Deutschland. Die Gefahr im Internet wegen Kleinigkeiten abgemahnt zu werden, ist fast neun mal (!!!) größer als im “realen Leben”! Theoretisch muss bei der derzeitigen Gesetzeslage ein “tüchtiger” Anwalt nur die Suchmaschine seiner Wahl anwerfen und ungültige Impressums, Widerrufsbelehrunge oder was auch immer suchen. Dann sucht er sich einen Konkurrenten des Abzumahnenden, in dessem Namen er arbeiten möchte und schon fließt die “Kohle” für beide. Andersherum funktioniert das natürlich genausogut: wenn man seiner Konkurrenz schaden möchte, dann wird sich so gut wie immer eine juristische Möglichkeit dazu finden!
Da die allermeisten Abmahnopfer die Gesetze nicht absichtlich brechen, sondern aus bloßer Unwissenheit muss hier etwas geändert werden, aus diesem Grund habe ich die Petition unterschrieben und empfehle das jedem der diesen Beitrag ließt!