Wie heute golem.de zu entnehmen war, sind die seit langem diskutierten Onlinedurchsuchungen von Computern längst Usus. Schon seit 2005 werden auf Grund einer “Dienstvorschrift” vom ehemaligen Innenminister Otto Schily Onlinedurchsuchungen, durch Nachrichtendienste des Bundes durchgeführt.
Zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof hatte im Februar, das Ausspionieren von Computern auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage untersagt, wohingegen Innenminister Schäuble und Polizeivertreter, weiterhin auf eine rasche gesetzliche Regelung pochen. gesamten Artikel lesen…
